Unsere Vermietungspreise
Unsere Fahrzeug sind mit einer Voll- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 € je Schadensfall versichert. Ebenfalls besteht ein europaweiter Schutzbrief. Diese Top-Konditionen haben wir durch jahrelange Partnerschaft mit unserer Versicherung ausgehandelt.
Dethleffs Just

Zeitraum Mietpreis / Tag
01. Januar – 31. März | 115,00 € |
01. April – 31. August | 135,00 € |
01. September – 31.Dezember | 125,00 € |
Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung mit 1000,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall enthalten.
KM Begrenzung: 250 km sind pro Miettag frei. Für Mehrkilometer werden pro km 0,42 € berechnet.
Ab 14 Tage Mietdauer entfällt die Kilometerbegrenzung und alle Kilometer sind incl..
Kaution 1000,00 €
Je Anmietung erheben wir eine Servicepauschale von 120,00 €
In dieser Pauschale ist enthalten:
– Einweisung in das Fahrzeug
– Gefüllte Gasflaschen
– Toilettenchemie
– Frischwassertank zu 25 % gefüllt
Sunlight T 68 Adventure Edition

Zeitraum Mietpreis / Tag
01. Januar – 31. März | 115,00 € |
01. April – 31. August | 135,00 € |
01. September – 31.Dezember | 125,00 € |
Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung mit 1000,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall enthalten.
KM Begrenzung: 250 km sind pro Miettag frei. Für Mehrkilometer werden pro km 0,42 € berechnet.
Ab 14 Tage Mietdauer entfällt die Kilometerbegrenzung und alle Kilometer sind incl..
Kaution 1000,00 €
Je Anmietung erheben wir eine Servicepauschale von 120,00 €
In dieser Pauschale ist enthalten:
– Einweisung in das Fahrzeug
– Gefüllte Gasflaschen
– Toilettenchemie
– Frischwassertank zu 25 % gefüllt
Pössl Roadcruiser “Revolution”

Zeitraum Mietpreis / Tag
01. Januar – 31. März | 105,00 € |
01. April – 31. August | 125,00 € |
01. September – 31.Dezember | 115,00 € |
Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung mit 1000,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall enthalten.
KM Begrenzung: 250 km sind pro Miettag frei. Für Mehrkilometer werden pro km 0,42 € berechnet.
Ab 14 Tage Mietdauer entfällt die Kilometerbegrenzung und alle Kilometer sind incl..
Kaution 1000,00 €
Je Anmietung erheben wir eine Servicepauschale von 120,00 €
In dieser Pauschale ist enthalten:
– Einweisung in das Fahrzeug
– Gefüllte Gasflaschen
– Toilettenchemie
– Frischwassertank zu 25 % gefüllt
Wochenend-Spezial / von Oktober bis Mai
Wochenendangebote
Abholung: Freitags ab 09:00 Uhr
Rückgabe: Sonntags bis 17:00 Uhr
750 Frei-Kilometer je Wochenende
(Mehrkilometer werden mit 0,42 € / km berechnet)
Inklusive Servicepauschale! All in !!!!
Pössl Roadcruiser Revolution | 405,00 € |
Sunlight T 68 Adventure Edition | 450,00 € |
Dethleffs Just | 450,00 € |
Sonderaktionen
Sonderpreise
3% ab 14. Tag (angerechnet auf den Gesamtmietpreis – außerhalb der Ferien)
5% ab 21. Tag (angerechnet auf den Gesamtmietpreis – außerhalb der Ferien)
2% bei Buchungen bis 28.2 des Vermietjahres
3% für Stammkunden, die bereits einmal für mindestens 14 Tage ein Wohnmobil bei mir gebucht haben (gilt nicht für Sonderaktionen)
Nutzung
Fahrzeugnutzung
Allgemeine Mietbedingungen für unsere Fahrzeuge
Mietbedingungen
– Mietverträge
Die Mietverträge werden schriftlich abgeschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt grundsätzlich 7 Tage. Auf Anfrage ist in Ausnahmefällen eine kürze Mietdauer möglich.
– Mietpreis
Der derzeitige Mietpreis ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlich.
– Kilometerbegrenzung
Pro Miettag sind 250 km im Mietpreis enthalten. Für Mehrkilometer werden 0,42 € pro Kilometer berechnet.
– Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss bzw. Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises vom Mieter bzw. von der Mieterin zu zahlen. Die Restzahlung ist vollständig bis 14 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Die Kaution ist spätestens eine Woche vor Mietbeginn zu leisten. Alle Zahlungen sind auf folgendes Konto der Vermieterin bei der Sparkasse Münsterland Ost zu überweisen: IBAN DE07 4005 0150 0034 5441 55, BICWELADED1MST.
– Fahrzeugübergabe und -rückgabe
Das Fahrzeug wird am ersten Miettag nach Absprache vollgetankt zur Abholung bereitgestellt. Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt vollgetankt am letzten Miettag nach Absprache, spätestens jedoch bis 16:00 Uhr. Bei Buchungslücken können abweichende Regelungen getroffen werden.
Bei der Fahrzeugübergabe ist der Frischwassertank ist zu 25% gefüllt und mindestens eine volle 11kg-Gasflasche ist im Fahrzeug. Bei Rückgabe hat der Frischwasser- und der Grauwassertank sowie die Toilettenkassette entleert zu sein. Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe innen zu reinigen. Gleiches gilt für alle Einrichtungsgegenstände sowie die Küchenutensilien. Die Außenreinigung übernimmt die Vermieterin. Sollte das Fahrzeug in einem nicht gereinigten Zustand übergeben werden bzw. sind die Frischwasser- oder Grauwassertanks oder die Toilettenkassette nicht geleert, so wird je nicht geleerten Tank bzw. Kassette oder für die Innenreinigung 50 € von der Kaution einbehalten.
– Kaution
Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, welches als Grundlage für die Rückgabe und eventuell entstandene Mängel oder Schäden gilt. Wird das Fahrzeug ohne neue Mängel oder Schäden zurückgegeben, erfolgt die Rückzahlung der Kaution, ggf. unter Berücksichtigung von nicht erbrachten Reinigungsleistungen und Entleerungen. Sind keine Mängel oder Schäden zu beseitigen, wird die Kaution – ggf. anteilig – innerhalb von 7 Tagen nach Fahrzeugrückgabe auf das Konto der Mieterin bzw. des Mieters erstattet. Sind Mängel oder Schäden zu beseitigen wird ein eventuell verbleibender Restbetrag unmittelbar nach Abschluss der Schadensbeseitigung erstattet.
Fahrzeugführungsberechtigte Personen
Das Mindestalter der Fahrzeugführerinnen und -führer beträgt 27 Jahre. Sie müssen mindestens 3 Jahre im Besitz einer für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug darf ausschließlich von der Mieterin bzw. dem Mieter oder Personen, die im Mietvertrag eingetragen sind, geführt werden.
– Kündigung/Stornierungsbedingungen
Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Das Eingangsdatum ist der Stichtag zur Berechnung des Schadensersatzes/der Stornogebühren. Sollte das Fahrzeug nicht abgeholt werden, steht der Vermieterin der gesamte Mietpreis zu. Folgende Stornogebühren werden erhoben:
Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30% des Mietpreises
Von 49 bis zu 15 Tage vor Reiseantritt 75% des Mietpreises
Bis 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Mietpreises
Am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 100% des Mietpreises
Sollten durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs Ersatzansprüche durch Nachmieter entstehen, sind diese Kosten vollständig vom Mieter bzw. von der Mieterin zu tragen.
– Versicherung
Das Fahrzeug ist mit einer Voll- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung je Schadenfall versichert (siehe Übersicht Fahrzeuge). Ebenfalls besteht ein europaweiter Schutzbrief.
– Wartung/Reparaturen
Die Kosten für die Fahrzeugwartung werden von der Vermieterin übernommen. Sollten während des Mietzeitraums Betriebsstoffe (außer Dieselkraftstoff und Ad Blue) erforderlich sein, so werden diese selbstverständlich gegen die Vorlage von Belegen erstattet. Reparaturen, die während des Mietzeitraums erforderlich werden sollten, sind mit der Vermieterin abzusprechen. Grundsätzlich ist jede Mieterin und jeder Mieter dazu verpflichtet, das gemietete Fahrzeug und alle Ausstattungsgegenstände sorgfältig zu behandeln.
– Rauchen im Fahrzeug
Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Jedes Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug.
– Haftung der Mieterin/des Mieters
Jede Mieterin und jeder Mieter haftet für die Rückgabe des Fahrzeugs zum vereinbarten Termin. Bei Unfall oder Verlust des Fahrzeugs haftet die Mieterin oder der Mieter für den Schaden, soweit die Versicherung greift in Höhe der Selbstbeteiligung, wenn sie oder er den Unfall oder Verlust zu vertreten hat. Für Schäden durch Dritte haftet die Mieterin bzw. der Mieter ebenfalls. Ebenso für Schäden, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Nichtbesitz der Fahrerlaubnis, alkohol- und drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder durch Nichtbeachten der Verkehrszeichen (z. B. Durchfahrtshöhe) verursacht wird. Unfall, Diebstahlt, Brand, Wild- oder sonstige Schäden müssen polizeilich aufgenommen werden. Jeder Mieterin und jeder Mieter haftet voll bei Pflichtverletzung, Unfallflucht, Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, Schäden am Fahrzeug und Ausstattung. Sämtliche Verwarn- und Bußgelder, Strafgelder, Gebühren o. ä. sind von der Mieterin bzw. dem Mieter zu tragen. Hierfür eventuell eingehende Bescheide werden direkt an die Mieterin bzw. den Mieter weitergeleitet.
– Haftung der Vermieterin
Sollte das vermietete Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich die Vermieterin das Recht auf Rücktritt vom Mietvertrag vor. Regress- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Mieterin bzw. der MIeter erhält in diesem Fall den gezahlten MIetpreis erstattet.
– Haustiere
Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich mit der Vermieterin abzusprechen. Andere Haustiere dürfen nicht mitgenommen werden.
– Unfall
Sollte sich während des Mietzeitraums ein Unfall, Brand, Diebstahl oder ein eigenverschuldeter Vorfall ohne Zutun Dritter ereignen, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Die Mieterin oder der Mieter hat sich und das Fahrzeug nicht vor Eintreffen der Polizei zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung haftet sie bzw. er voll.
– Gerichtsstand
Der Unternehmenssitz der Vermieterin gilt für alle Streitfälle als Gerichtsstand.